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Projektanträge & Förderungen

Projektanträge & Förderungen

erster Aufruf für touristische Projekte 2026 in der Region Nordburgenland

Durch das Tourismusgesetz 2021 erhielt die Finanzierung touristischer Maßnahmen in unserer Region eine neue rechtliche Basis.

Abgesehen von den durch den Tourismusverband Nordburgenland (TVB Nord) und sein Tochterunternehmen Neusiedler See Tourismus GmbH (NTG) geleisteten Tätigkeiten wie z.B. Gästebetreuung, Betreuung der Betriebe (Vermietercoach), Öffentlichkeits- und Pressearbeit etc. existiert nunmehr auch eine Finanzierungsmöglichkeit für touristische Projekte von Gemeinden, Vereinen, Betrieben und dgl. mittels Förderungen gem. Bgld. Tourismusgesetz 2021 §8(3).

Die Förderansuchen für touristische Projekte 2026 sowie die entsprechenden Richtlinien stehen ab sofort zum Download bereit. Bitte retournieren Sie das vollständig ausgefüllte Formular per E-Mail an zangl@burgenland.info

Einreichschluss für den 1. Aufruf: 19. Jänner 2026

Wir weisen darauf hin, dass Ansuchen für Gästebetreuung ausnahmslos im 1. Aufruf eingebracht werden können.
 

Mehr Informationen:

Im Fokus für den 1. Aufruf 2026 stehen dabei bevorzugt touristische Maßnahmen zu folgenden Themenbereichen:

  • Innovative Tourismusprojekte zu den Themen „Zukunftsorientierter Tourismus und Klimaschutz“
  • Rad- und Genussinitiativen (Veranstaltungen, …)
  • Erneuerung bestehender touristischer Beschilderungen (Radwege, Wanderwege, Informationstafeln) mit Fokus auch auf ortsübergreifende Projekte
  • Generell Projekte außerhalb der Hauptsaison bzw. ganzjährige Projekte
  • Touristische Projekte mit zu erwartender positiver Wirkung hinsichtlich Übernachtungszahlen

An wen richtet sich der Aufruf?

  • Gemeinden & Tourismusverantwortliche
  • Vereine, Verbände, Verbandsähnliche Gruppierungen
  • An Menschen und Betriebe mit guten Ideen und dem Willen und den personellen Ressourcen, diese umzusetzen

Was kann gefördert werden?

  • Touristische Veranstaltungen
  • Schaffung von nachhaltiger touristischer Infrastruktur
  • Schaffung von tourismusrelevanten Angeboten

VORRAUSSETZUNG IST EINE NACHWEISLICH TOURISTISCHE RELEVANZ DER AKTIVITÄTEN! Bei der Evaluierung der eingereichten Projekte wird besonders auf Nachhaltigkeitsaspekte geachtet. Dies ist bei der Projekteinreichung daher entsprechend der Möglichkeiten zu berücksichtigen!