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Projektanträge & Förderungen

Projektanträge & Förderungen

zweiter Aufruf für touristische Projekte 2026 in der Erlebnisregion Neusiedler See

Durch das Tourismusgesetz 2021 erhielt die Finanzierung touristischer Maßnahmen im Burgenland eine neue rechtliche Basis.

Abgesehen von den durch die Erlebnisregion Neusiedler See als Teil der Burgenland Tourismus GmbH geleisteten Tätigkeiten wie z.B. Gästebetreuung, Betreuung der Betriebe (Vermietercoach), Öffentlichkeits- und Pressearbeit etc. existiert nunmehr auch eine Finanzierungsmöglichkeit für touristische Projekte von Gemeinden, Vereinen, Betrieben und dgl. mittels Förderungen gem. Bgld. Tourismusgesetz 2021 §8(3).

Achtung: Seit dem 2. Aufruf 2025 stehen überarbeitete Formulare für die Förderansuchen zur Verfügung.
Diese sind aufgeteilt in Infrastruktur, Veranstaltungen und Gästebetreuung.
 

Mehr Informationen:

Im Fokus für den 2. Aufruf des Jahres 2026 stehen bevorzugt touristische Maßnahmen zu folgenden Themenbereichen:

  • Innovative Tourismusprojekte zu den Themen „Zukunftsorientierter Tourismus und Klimaschutz“
  • Rad- und Genussinitiativen (Veranstaltungen,…)
  • Erneuerung bestehender touristischer Beschilderungen (Informationstafeln) mit Fokus auch auf ortsübergreifende Projekte
  • Generell Projekte außerhalb der Hauptsaison bzw. ganzjährige Projekte
  • Touristische Projekte mit zu erwartender positiver Wirkung hinsichtlich Übernachtungszahlen

Die entsprechenden Förderansuchen für touristische Maßnahmen, sowie die entsprechenden Richtlinien dazu, stehen ab sofort auf dieser Seite zur Verfügung. Ebenso finden Sie obenstehend einen Link zum Burgenländischen Tourismusgesetz in der aktuell gültigen Version, sowie zur Tourismuslandesstrategie. 

An wen richtet sich der Aufruf?

  • Gemeinden und Tourismusverantwortliche
  • Vereine, Verbände, verbandsähnliche Gruppierungen
  • An Menschen und Betriebe mit guten Ideen sowie dem Willen und den personellen Ressourcen diese umzusetzen.

Wir bitten daher auch explizit um Weiterleitung bzw. Informationsweitergabe an potentielle Interessent:innen.

Was kann gefördert werden?

  • Touristische Veranstaltungen
  • Schaffung von zukunftsorientierter touristischer Infrastruktur
  • Schaffung von tourismusrelevanten Angeboten

VORRAUSSETZUNG IST EINE NACHWEISLICH TOURISTISCHE RELEVANZ DER AKTIVITÄTEN! Bei der Evaluierung der eingereichten Projekte wird besonders auf Nachhaltigkeitsaspekte geachtet. Dies ist bei der Projekteinreichung daher entsprechend der Möglichkeiten zu berücksichtigen!

Bitte retournieren Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular per E-Mail an zangl@burgenland.info 

Wir weisen darauf hin, dass ein Großteil der verfügbaren Mittel für 2025 bereits nach dem 1. Call zugesagt wurde und für diesen 2. Call nur noch Restmittel verbleiben. Einreichschluss: 24. August 2026

Wir freuen uns auf spannende Ideen für ein weiterhin erfolgreiches Tourismusjahr 2026 und stehen für Rückfragen und Abstimmungsgespräche jederzeit sehr gerne zur Verfügung.