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Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen

Gewinnspiel Teilnahmebedingungen Losradeln 2024

8 Orte – 8 Stationen (Klingenbach – Mörbisch – Rust – Oggau – Oslip – St. Margarethen – Trausdorf – Siegendorf)

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmer jedweden Geschlechts (m/w/d), im Folgenden kurz „Teilnehmer“ genannt, die im Rahmen der Veranstaltung „Losradeln“ teilnehmen. Termin: 6. & 7. April 2024


1.2. Veranstalter ist die Weinwirtshaus Wlaschits OG in 7013 Klingenbach, Feldgasse 1, GF Michael Wlaschits im Folgenden kurz „Veranstalter“ genannt.


1.3. Die Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande gekommenen Rechtsverhältnis nach Maßgabe ihrer bei der jeweiligen Anmeldung des Teilnehmers gültigen Fassung. Änderungen werden vorbehalten. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennt der Veranstalter nicht an, es sei denn, der Veranstalter hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Sämtliche Erklärungen des Teilnehmers sind ausschließlich schriftlich per E-mail unter hotel@weinwirtshaus.at oder per Post an den Veranstalter zu richten. 

2. Anmeldung

2.1. Mit der Anmeldung zum „Losradeln“ erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Die Anmeldung ist vor Ort in jeder teilnehmenden Station möglich. 

3. Teilnahme & Sicherheit

3.1. Startberechtigt ist jeder Teilnehmer, der seine Anmeldung/den Stempelpass vollständig ausgefüllt, verstanden und anerkannt hat sowie diesen mit sich führt.

3.2. Voraussetzung für den Start ist weiters die gesundheitliche Eignung für eine Teilnahme an dieser Veranstaltung. Eine Feststellung des geeigneten Gesundheitszustands wird jedem dringend angeraten! Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist Personen untersagt, die sich in einem durch Alkohol, Medikamente oder sonstige Suchtmittel beeinträchtigten Zustand befinden. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Minderjährige), benötigen zur Teilnahme die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter*innen (siehe Haftungsausschluss unter Punkt 4), der auch die Verantwortung für den/die Minderjährigen übernimmt.


3.3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, einerseits auf andere Teilnehmer und sonstige Personen Rücksicht zu nehmen und andererseits die Fahrweise dahingehend anzupassen, dass auch sonstige Beschädigungen hintangestellt werden. Es ist untersagt, während des Fahrens Musik über Kopfhörer zu hören oder ohne geeignete Freisprecheinrichtung zu telefonieren. Zuwiderhandeln kann zur polizeilichen Anzeige führen. Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen in jeder Situation während der Teilnahme aufmerksam zu sein und bei möglichen unvorhersehbaren Ereignissen (Stürze, etc.) reaktionsbereit zu sein.


3.4. Der Teilnehmer erklärt, dass sich das zum Einsatz kommende Fahrrad in funktionsfähigem und straßentauglichem Zustand befindet. Jedem Teilnehmer wird empfohlen einen Fahrradhelm zu tragen. Bei Kindern ist es Pflicht.


3.5. Das Mitführen von Hunden und anderen Haustieren ist bei dieser Veranstaltung untersagt.


3.6. Der vom Veranstalter beauftragte medizinischen Dienst (Österreichisches Rotes Kreuz) sowie die beauftragten Streckenposten (ARBÖ) können zum Schutz des betreffenden Teilnehmers bei entsprechenden gesundheitlichen und /oder nicht Einsatztauglichkeit im Sinne der StVO anordnen, dass die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagt wird.


3.7. Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet für keinerlei Ereignisse bzw. Unfälle, und zwar weder vor, während oder nach der Veranstaltung. Eltern haften für ihre Kinder. Den Anordnungen des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten.


3.8. Der Veranstalter behält sich eine Abänderung der jeweiligen Streckenlänge und Streckenführung vor. Die Streckenlänge und Streckenführung der jeweiligen Tour findet der Teilnehmer auf neusiedlersee.com/losradeln bzw. auf dem Stempelpass selbst.
Des Weiteren kann der Veranstalter die Veranstaltung ohne Bekanntgabe von Gründen, insbesondere aber dann absagen, wenn eine sichere Durchführung nicht gewährleistet ist oder die Durchführung behördlich untersagt wird. Aus denselben Gründen kann die Veranstaltung nach dem Start auch abgebrochen werden. Der Veranstalter wird darüber - soweit möglich - die Teilnehmer per Aushang an den einzelnen Stationen informieren. Die Rückerstattung des Teilnehmerbetrages bei Abbruch der Veranstaltung kommt nur in Betracht, wenn die Absage aufgrund Verschuldens des Veranstalters erfolgt.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei „Gefahr im Verzug“ oder besonderen Ereignissen, die Veranstaltung vorzeitig abzubrechen (bspw. extreme Wetterbedingungen, höhere Gewalt, Terror, Straßensperren, Unfallgeschehen) bzw. bei Untersagung der Behörde. Es erfolgt jedenfalls keine Rückerstattung des Teilnahmebetrages.


3.9. Hinsichtlich einer allfälligen Haftung des Veranstalters und der Risikotragung des Teilnehmers gilt der Haftungsausschluss unter Punkt 4, der durch die Teilnahme an der Veranstaltung akzeptiert wird.


3.10. Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Teilnehmer hat mit angemessener Ausrüstung an den Start zu gehen. Die Ausrüstung muss insbesondere an die vorherrschenden Wetterbedingungen angepasst sein.


3.11. Die Veranstaltung „Losradeln“ ist eine Genuss-Radtouristik-Veranstaltung und richtet sich an Freizeit-Radsportler sowie an Genuss-Wanderer; es handelt sich hier um KEIN Radrennen. Die Strecken sind beschildert, jedoch nicht gesperrt, weshalb die StVO rigoros einzuhalten ist - insbesondere beim Überqueren bzw. Befahren/Begehen der Bundesstraßen. Beim Überqueren der Straße über einen Schutzweg hat der Teilnehmer sein Fahrrad zu schieben.

4. Haftungsausschluss

4.1. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für im Auftrag der Teilnehmer verwahrte oder vom Teilnehmer mitgeführte Gegenstände. Eine Zusendung zurückgebliebener, gefundener Gegenstände per Post wird vom Veranstalter grundsätzlich nicht durchgeführt.


4.2. Der Veranstalter haftet nicht für das Eigentum (Sach- und Vermögensschäden) des Teilnehmers, insbesondere nicht für die Sicherheit der Räder gegen Diebstahl oder Beschädigung durch Dritte. Dies gilt bei allen 8 Stationen sowie auf der gesamten Strecke.


4.3. Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.


4.4. Der Veranstalter übernimmt des Weiteren keinerlei Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Es liegt im Verantwortungsbereich jedes Teilnehmers, seinen Gesundheitszustand vorher ärztlich überprüfen zu lassen.


4.5. Keine Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Veranstalter und Sponsoren, noch gegen das Land Burgenland, die betroffenen Gemeinden oder deren Vertreter wegen Schäden und Verletzungen jeder Art, die durch die Teilnahme beim Losradeln entstehen.

5. Datenerhebung und –Verwertung

5.1. Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten (insbesondere Vorname, Nachname, Str./Nr., PLZ/Ort, Land, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) werden gespeichert und zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung (einschließlich des Zwecks der Zusendung von Veranstaltungsinformationen bzw. Information und Zusendung von Sachpreisen der Verlosung) verarbeitet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein. Sollte ein Teilnehmer nicht damit einverstanden sein, so ist das dem Veranstalter schriftlich mitzuteilen.
Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs 1 lit b (Vertragserfüllung) und lit f (berechtigtes Interesse an der Durchführung der Veranstaltung) DSGVO.

5.2. Der Teilnehmer willigt ein, dass der Veranstalter die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Social-Media-Plattformen, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen ohne Anspruch auf Vergütung verbreiten und veröffentlichen kann. Die Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit per E-Mail widerrufen werden (wobei der Widerruf die Rechtmäßigkeit, der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitungstätigkeit nicht berührt). Klarstellend wird festgehalten, dass Fotos und Filmaufnahmen, auf denen der Teilnehmer nicht identifizierbar abgebildet ist (z.B. Fernaufnahmen des Veranstaltungs-Geschehens) auch ohne die Einwilligung des Teilnehmers verwertet werden dürfen. Wird die Einwilligung nicht erteilt oder später widerrufen, ist es dem Veranstalter nicht möglich, den Teilnehmer zur Veranstaltung zuzulassen.

5.3. Das Anmeldeformular /der Stempelpass ist gleichzeitig die Teilnahmekarte am Gewinnspiel. An jeder der 8 Stationen hat der Teilnehmer die Möglichkeit diesen Stempelpass um EUR 15, zu erwerben, und erhält gegen Vorlage dieser vollständig ausgefüllten Anmeldung ein Goodie Bag. An beiden Tagen beginnt die Aushändigung der Goodie Bags ab 09:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur mit dem vollgestempelten Stempelpass (8 Stempeln - je einer pro Station) möglich. Die Verlosung findet außerhalb der Veranstaltung statt – daher ist vom Teilnehmer keine persönliche Anwesenheit notwendig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

6. Sonstige Bestimmungen

6.1. Für allfällige Streitigkeiten mit dem Veranstalter aus oder in Zusammenhang mit der Teilnahme ist ausschließlich das Bezirksgericht Eisenstadt, Wiener Straße 9, 7000 Eisenstadt, zur Entscheidung berufen.
 

6.2. Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen. Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die ersterer nach deren Sinn und Zweck rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.