Leistungen der Neusiedler See Card
Jeder Gast, der in der Zeit von 1. März 2020 bis 28. Feber 2021 in einem der über 800 Partnerbetriebe nächtigt, erhält die Karte für die Dauer seines...
Neusiedler See-Gäste haben‘s gut: Jeder und jede, der oder die in der Zeit von 1. März 2020 bis 28. Feber 2021 in einem der über 800 Partnerbetriebe nächtigt, erhält die Neusiedler See Card für die Dauer seines Aufenthaltes vollkommen gratis und kann damit mehr als 50 Gratisleistungen und eine Vielzahl an Bonusleistungen nutzen. DAS „Sesam-Öffne-Dich“ praktisch. Kostenlos und vorteilhaft.
Der Hit schlechthin: Bäderhopping am Neusiedler See ist möglich, weil unzählige See- und Freibäder darauf warten, von den Gästen erkundet zu werden! Auch die Pforten vieler kultureller Sehenswürdigkeiten wie Schlösser, Museen und Ausstellungen stehen für die Neusiedler See-Gäste während der regulären Öffnungszeiten offen.
Ausgesprochen vorteilhaft: Freier Eintritt gilt auch für Exkursionen im Nationalpark Neusiedler See-Seewinkel, im Welterbe Naturpark Neusiedler See-Leithagebirge sowie im Steinbruch St. Margarethen.
Unentgeltlich sind ebenso die Stadtführungen durch Rust, Eisenstadt und sogar im ungarischen Sopron, in Bratislava und in Kapuvár.
Ganz unter dem Motto „Sanft mobil“ können die Nächtigungsgäste mit der Card auch den öffentlichen Verkehr in der Region gratis nutzen. Ebenso eine nachhaltige und positive Kooperation, wie jene mit den Schifffahrtsunternehmen. Denn bei den meisten Schifffahrtsunternehmen fährt man mit der Neusiedler See Card zum halben Preis. Perfekt also zum Beispiel für all jene, die vielleicht mit dem Rad um den See fahren, aber eine kleine, feine Abkürzung wählen…
Auch für Familien ist die Neusiedler See Card ein bestens geeignetes Vorteilsticket.
Enthält sie doch nicht nur die erwähnten Gratisleistungen, sondern auch zahlreiche attraktive Ermäßigungen bei ausgewählten Bonuspartnern wie zum Beispiel im beliebten Fashion Outlet Parndorf, im Österreich weit bekannten Familypark, in der St. Martins Therme, bei den Mörbischer Seefestspielen und sogar in der Spanischen Hofreitschule in Wien!
Speziell im Winter gibt es in der St. Martins Therme die 3 Stunden Karte gratis.
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Die Neusiedler See Card Broschüre für 2021 könnnen Sie hier herunterladen.... (Änderungen vorbehalten)
Aufgrund der AKTUELLEN Situation durch das Coronavirus kann es zu Einschränkungen kommen.
Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der aktuellen österreichweiten Beschlüsse die Neusiedler See Card - Leistungen derzeit nicht verfügbar sind und nach Wieder-Öffnung in allen Bereichen die aktuellen Corona-Maßnahmen (Abstandsregeln, Mund-Nasen-Schutz, etc.) einzuhalten sind. Änderungen vorbehalten!
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Veranstalter des Gewinnspiels „Unser Storch braucht einen Namen“ ist der Burgenland Tourismus, 7000 Eisenstadt. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen möglich. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der/die Teilnehmer/in die Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Das Gewinnspiel findet ausschließlich online unter burgenland.com und auf der Facebook-Seite „Burgenland neu entdecken“ vom 29.06.2015 bis zum 20.09.2015 statt. Burgenland Tourismus behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt abzubrechen oder zu beenden. Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Österreich, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Teilnehmer werden im Falle einer Gewinnermittlung per Email kontaktiert. Für die Korrektheit der angegebenen Kontaktdaten ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Die Gewinner werden wöchentlich nach dem Zufallsprinzip aus allen Teilnehmern ermittelt. MitarbeiterInnen vom Burgenland Tourismus und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Zwischen dem Burgenland Tourismus und den Teilnehmern besteht kein Vertragsverhältnis. Im Fall eines Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen oder beim Versuch technischer Manipulation kann der Burgenland Tourismus bestimmte Teilnehmer von der Aktion ausschließen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt österreichisches Recht.