St. Martins Therme & Lodge
Die St. Martins Therme & Lodge Die erste Lodge Mitteleuropas verbindet Wellness und Naturerlebnis! An einem der schönsten Plätze Österreichs, direkt am Nationalpark...
Dem Alltag entfliehen und sich verwöhnen lassen. Ein perfekter Platz dafür ist sicher die Region rund um den Neusiedler See. Mit der Seele baumeln, tief durchatmen und nach allen Regeln der Kunst entspannen: Nicht nur die Landschaft ist dafür prädestiniert. Die St. Martins Therme in Frauenkirchen, das Kur- und
Erholungszentrum Marienkron in Mönchhof sowie alle Unterkünfte mit Wellnessbereich bringen Körper und Geist in Einklang. Das Eintauchen in die Thermalquellen lässt Alltagssorgen zu jeder Jahreszeit schnell vergessen. Körper, Geist und Seele tanken neue Energie
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Veranstalter des Gewinnspiels „Unser Storch braucht einen Namen“ ist der Burgenland Tourismus, 7000 Eisenstadt. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen möglich. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der/die Teilnehmer/in die Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Das Gewinnspiel findet ausschließlich online unter burgenland.com und auf der Facebook-Seite „Burgenland neu entdecken“ vom 29.06.2015 bis zum 20.09.2015 statt. Burgenland Tourismus behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt abzubrechen oder zu beenden. Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Österreich, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Teilnehmer werden im Falle einer Gewinnermittlung per Email kontaktiert. Für die Korrektheit der angegebenen Kontaktdaten ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Die Gewinner werden wöchentlich nach dem Zufallsprinzip aus allen Teilnehmern ermittelt. MitarbeiterInnen vom Burgenland Tourismus und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Zwischen dem Burgenland Tourismus und den Teilnehmern besteht kein Vertragsverhältnis. Im Fall eines Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen oder beim Versuch technischer Manipulation kann der Burgenland Tourismus bestimmte Teilnehmer von der Aktion ausschließen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt österreichisches Recht.